Präambel
Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet
und liefert ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für
alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft
gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer
schriftlich bestätigt worden sind. Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen
des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft
und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sie gelten
als Aufforderung ein Kaufangebot an uns zu richten. Das Rechtsgeschäft
kommt durch unsere Aufnahme des Kaufangebotes zu Stande. Können
wir ein Kaufangebot (Bestellung) gegenüber einem Verbraucher
nicht ausführen, etwa weil die bestellte Ware oder Dienstleistung
nicht (mehr) verfügbar ist, so werden wir dies dem Verbraucher
unverzüglich mitteilen. Gleiches gilt, wenn wir das Angebot
des Verbrauchers nicht annehmen möchten. Bei der Abgabe seines
Kaufangebotes hat hierzu der Verbraucher uns gegenüber seine
Eigenschaft als Verbraucher bekannt zu geben, damit wir dieser
Verpflichtung ihm gegenüber nachkommen können. Diese
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung
auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsteilen.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Die Kosten für die Lieferung sind abhängig von Umfang,
Art und Reichweite der Lieferung und werden auf Anfrage individuell
eingeschätzt. Soweit möglich, sind, zur ersten Orientierung
fallweise übliche Transportkosten als Kostenbeispiel bei
der Vorstellung der Ware angeführt. Teillieferungen sind
möglich. Beanstandungen aus Transportschäden hat der
Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen
und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8
Tagen, vorzubringen. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten,
die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre
des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs-
und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessene
Lieferfrist- überschreitungen, gelten vom Auftraggeber als
vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft
handelt. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft
vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt.
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in
der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten
entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten
Lieferzeit. Es gilt zwischen uns und einem Verbraucher, im Fall
eines Vertragsabschlusses im Fernabsatz, im Sinne des § 5i
KSchG nicht als vereinbart, dass die Bestellung spätestens
30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung nachfolgenden
Tag auszuführen ist. Es gilt stattdessen als vereinbart,
dass die Ausführung auch zu einem späteren Zeitpunkt
zulässig ist. Ungeachtet dessen bemühen wir uns um rasche
Vertragsabwicklung. Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht
ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten
auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für
die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch
endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne daß
dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes
durch den Auftragnehmer entstehen. Wird der angegebene Liefertermin
um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt,
nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist
mittels Schreiben vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer
kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt,
Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare
Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder
Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen
ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung
empfangener Anzahlung verpflichtet. Dem Auftragnehmer steht es
frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel
auszuwählen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Preise
Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Die Berechnung
der Preise erfolgt in Euro . Für die Berechnung der Preise
sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen
in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten
sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen
oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung,
etc. verändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die
Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen,
soferne es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach
Lieferung.
Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei
fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag
festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer
berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung
Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen
wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen,
oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen,
die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten
eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende
Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug
werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß
verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen
ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten
zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig
zu stellen.
Eigentumsrecht
Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur
restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten)
uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber
hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße
Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser
Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Kommt der Auftraggeber seinen
Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß
nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum
auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe
sich der Auftraggeber verpflichtet.
Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber
dem Auftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber
Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung
unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Der Auftraggeber hat uns auf Verlangen
seine Auftragnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession
zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber
im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern
und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen des
Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen
Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsgesetz
bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Forderungen gegen
den Auftragnehmer dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung
nicht durch den Auftraggeber abtreten werden.
Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es
kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen
werden. Alle Anbote sind freibleibend. Die Kosten für die
Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen,
werden dem Auftraggeber verrechnet.
Mahn- und Inkassospesen
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet,
dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen
Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobüros,
zu refundieren.
Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet
sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von
EURO 10,-- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und
Kosten zu bezahlen.
Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weiterer Schaden,
insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, daß
infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige
Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom
Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Gewährleistung, Garantie und Haftung
Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber
vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen,
es sei denn, daß die Verbesserung oder der Austausch unmöglich
ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen
Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach
dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den
mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen
Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung
oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber
in angemessener Frist durchzuführen.
Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich
oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig
hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf
Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen
Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Das selbe gilt, wenn der
Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder
nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für
den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden
wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers
liegenden Gründen, unzumutbar sind. Es wird vereinbart, das
der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen
und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs
Monaten gerichtlich geltend machen muß. Diese Bestimmung
gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile
und Zubehör (wie z.B. Datenträger, Typenräder,
etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe
Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit
Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine
Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel
der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel
auch ohne eine derartige Verbindung auftreten. Über den Gewährleistungsrahmen
hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt
werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen
Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt
der Auftragnehmer, daß durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht
des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.
Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders
Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens,
so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten
noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftragnehmer bei
Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz
von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers
ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden. Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein,
vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat
der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages
zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren
Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Wahl des Auftragnehmers
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Der
Auftraggeber ist, soweit er Verbraucher ist, berechtigt, von einem
im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag oder von einer im Fernabsatz
abgegebenen Vertragserklärung im innerhalb der nachgenannten
Fristen zurückzutreten. Es genügt dabei, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der genannten Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist
beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag
zählt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware
beim Verbraucher. Die Kosten für die Rücksendung der
Ware trägt der Verbraucher, und werden soweit (Teil)Zahlung
erfolgt ist, von dieser einbehalten. Ansonsten werden geleistete
Zahlungen mit dem erstem Nachweis der Rücksendung ohne jeden
weitern Abzug erstattet.
Aufrechnung
Eine Aufrechnung von behaupteter Gegenforderungen des Auftraggebers
gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es
sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder
vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in
der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung
der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen
im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt
und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung
von der zu erbringenden Leistung, ohne daß dem Auftraggeber
dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
Produkthaftung
Regreßforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte
weist nach, daß der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden
ist.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten
zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle
Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des
Auftragnehmers vereinbart. Es gilt österreichisches materielles
Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz,
gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat,
wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines
jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher
seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung
hat.
Datenschutz und Adressenänderung
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages
vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und
verarbeitet werden können. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft
nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet
werden.
Schlußbestimmungen
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz
nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.Änderungen der
Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer
bekanntzugeben. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
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